AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen des XY-Portals (Domain: xy-portal.de) in der Fassung vom 26.05.2020 |
1.) Geltungsbereich Diese AGB gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen dem das XY-Portal betreibenden Einzelunternehmen Udo Fritsch IT, Hochhausring 7, 52076 Aachen, Deutschland (nachfolgend "Portalbetreiber" genannt) und jeder Person, die sich in der Rubrik "Werbung" des XY-Portals registriert (nachfolgend ungeachtet des physischen und/oder psychischen Geschlechts in der grammatikalisch männlichen Form "Kunde" genannt). Für alle übrigen das XY-Portal nutzenden Personen sind diese AGB nicht von Bedeutung, weshalb der Link zu diesen AGB auch nur auf den Webseiten der Rubrik "Werbung" eingeblendet wird. |
2.) Kundenkreis Als Kunden werden vom Portalbetreiber nur Geschäftskunden akzeptiert, d. h. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie deren in ihrem Auftrag handelnde Mitarbeiter. Mit der Registrierung sichert der Kunde zu, ein voll geschäftsfähiger Geschäftskunde zu sein, der dazu befugt ist, auf dem XY-Portal Werbung zu schalten. Zusätzliche Verbraucherrechte (insbes. das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) gelten für Geschäftskunden nicht. Der Portalbetreiber behält sich das Recht vor, postalisch bei der Unternehmensleitung des Kunden nachzufragen, ob dieser auch tatsächlich befugt ist, die Domain zu bewerben. Die Registrierung als Kunde, die Mitgliedschaft als Kunde und auch die Löschung als Kunde sind kostenlos. |
3.) Beworbene Domains Beworben werden dürfen auf dem XY-Portal nur Domains, die mit ".de" enden, da hier der Domaininhaber (Reg-C) oder der administrative Ansprechpartner (Admin-C) eine zustellfähige Adresse in Deutschland besitzen muss und so im Streitfall vor ein zuständiges deutsches Gericht geladen werden kann. Der Portalbetreiber behält sich das Recht vor, einen Kunden komplett zu sperren. Ein komplett gesperrter Kunde behält zwar noch den Zugang zu seinem Kundenbereich, kann dort jedoch nur noch seine Daten ansehen. Er kann also keine kostenrelevanten Tätigkeiten mehr durchführen und auch nur noch postalisch mit dem Portalbetreiber kommunizieren. |
4.) Domainzugehörigkeit Beworben werden darf eine Domain nur von einem Kunden, der sich mit einer zu dieser Domain gehörenden E-Mail-Adresse beim XY-Portal registriert hat. Werbung für eine fremde Domain ist also nicht möglich. Die Korrektheit der Registrierung wird vom Portalbetreiber durch eine E-Mail-Sicherheitsrückfrage überprüft. Der Kunde ist verpflichtet, das von ihm im Rahmen der Registrierung gewählte und später im Kundenbereich änderbare Zugangspasswort (welches auch der Portalbetreiber nicht kennt) streng geheim zu halten. Der Kunde haftet für alle Folgen, die entstehen, falls sich ein Unbefugter mit diesem Zugangspasswort in seinen Kundenbereich einloggt. Der Kunde ist ferner verpflichtet, nach der Registrierung die Rechnungsanschrift korrekt einzugeben und diese anschließend stets aktuell zu halten. |
5.) Kundeneindeutigkeit Pro beworbener Domain darf sich nur 1 Kunde registrieren. Versucht anschließend eine weitere Person, sich für die Domain zu registrieren und weist sie über eine E-Mail-Sicherheitsrückfrage nach, dass sie ebenfalls eine zu dieser Domain gehörende E-Mail-Adresse besitzt, so teilt ihr der Portalbetreiber die E-Mail-Adresse des bestehenden Kunden mit, damit sich die weitere Person mit dem Kunden in Verbindung setzen und intern die Werbezuständigkeit klären kann. Ein Kunde kann die Werbezuständigkeit weitergeben, indem er in seinem Kundenbereich eine andere E-Mail-Adresse derselben Domain angibt und deren Besitzer der Übernahme der Werbezuständigkeit per E-Mail-Sicherheitsrückfrage zustimmt. |
6.) Kundenbereich Registrierte Kunden können sich im XY-Portal montags bis freitags zwischen 8.00 und 17.00 Uhr in ihren Kundenbereich einloggen und auch nur in diesem Zeitraum dort tätig sein. Aus Sicherheitsgründen ist die dortige Dauer einer PHP-Session außerdem auf 2 Stunden begrenzt. Diese Beschränkungen ermöglichen es dem Portalbetreiber einerseits, im genannten Zeitraum schnell reagieren zu können und gestattet es dem Portalbetreiber andererseits, außerhalb dieses Zeitraums ungestört Wartungsarbeiten vornehmen zu können. Innerhalb des Kundenbereichs protokolliert der Portalbetreiber bei allen rechts- oder kostenrelevanten Tätigkeiten diverse technische Daten: Datum, Uhrzeit, Host, IP-Adresse und Port. Der Kunde kann diese Protokolle (genauer: den aktuellen Monat sowie die beiden Vormonate) in seinem Kundenbereich auch selbst einsehen. |
7.) Nutzungsende Ein Kunde kann in seinem Kundenbereich seine Möglichkeit zum Bewerben der Domain jederzeit beenden, sofern dem nicht laufende Werbeaktionen oder offene Rechnungen entgegenstehen. Sein Kundenbereich wird hierdurch gelöscht, weshalb er zuvor auch selbst für eine lokale Sicherung der dort enthaltenen Daten zu sorgen hat (sofern ihn diese Daten interessieren). Die Kundendaten werden zudem vom Portalbetreiber im Rahmen seiner Aufbewahrungspflichten gespeichert, sind dem Kunden dann jedoch (außer im Streitfall) nicht mehr zugänglich. Ein Kundenbereich wird ferner automatisch gelöscht, falls sich der zugehörige Kunde seit mindestens 1 Jahr nicht mehr dort eingeloggt hatte oder falls er trotz Registrierung vor mehr als 1 Jahr bisher noch keine kostenpflichtige Tätigkeit durchgeführt hatte. Besitzt der Kunde beim Löschen des Kundenbereichs noch ein (aus eventuellen Gutschriften resultierendes) Guthaben, so verfällt dieses ersatzlos. |
8.) Werbemittel Werbung erfolgt auf dem XY-Portal durch den Einsatz sog. Bannerwerbungs-Sets. Ein Bannerwerbungs-Set besteht aus einem Werbebanner, einem Titel-/Alternativtext und einem präzisen Link auf eine Webseite der beworbenen Domain. Ein vom Portalbetreiber akzeptiertes Bannerwerbungs-Set kann 1 Jahr lang für Bannerwerbung genutzt werden. Der Kunde sichert jedoch zu, es nur so lange zu verwenden, wie keine Änderungen an der beworbenen Domain vorgenommen wurden, die deren Inhalte in Widerspruch zu den Werbeanforderungen des XY-Portals geraten lassen. Der Portalbetreiber darf die Genehmigung eines Bannerwerbungs-Sets nachträglich zurückziehen (bei einem wichtigen rechtlichen Grund entschädigungslos; sonst gegen Gutschrift der Prüfkosten). Dass die Bannerwerbungs-Sets auf der Domain des XY-Portals gespeichert und von dort aus angezeigt werden, soll lediglich nachträgliche Manipulationen durch den Kunden verhindern und bedeutet nicht, dass sich der Portalbetreiber mit diesen Bannerwerbungs-Sets inhaltlich identifiziert. |
9.) Werbeplätze In jeder Rubrik des XY-Portals stehen zwei Plätze für Bannerwerbung zur Verfügung, die vom Kunden jeweils für einen bestimmten Kalendertag gebucht werden können. Die Anzeige der Werbebanner wird kurz nach Mitternacht automatisch aktualisiert, wobei das Caching von Webbrowsern bei den das XY-Portal nutzenden Personen für eine um ca. 1 Stunde verzögerte Anzeige sorgen kann - was jedoch insofern keinen Nachteil darstellt, als diese Anzeige dort dann auch noch in der ersten Stunde des Folgetages zu sehen ist (sofern die Cache-Einstellung nicht zwischenzeitlich geändert wurde). Die Banneranzeige ist für alle das XY-Portal nutzenden Personen gleich; es gibt auf dem XY-Portal also keine "personalisierte Werbung". |
10.) Werbebanner Als Werbebanner sind nur sog. "Super Banner" erlaubt in den Bildformaten "GIF" und "JPG" mit einer Auflösung von genau 728 × 90 Pixel und einer maximalen Dateigröße von 40 KB. Werbebanner sollten optisch nicht störend sein (dies gilt insbes. für animierte GIFs). Der Kunde hat die Werbebanner in seinem Kundenbereich hochzuladen, wodurch sie dann später direkt vom XY-Portal aus angezeigt werden können. Der Kunde sichert zu, dass die Bildrechte an diesen dem Portalbetreiber zur Verfügung gestellten Bannern entweder bei ihm selbst liegen oder dass er die Erlaubnis des Rechteinhabers besitzt, diese Banner dem Portalbetreiber zur Verfügung zu stellen. Der Portalbetreiber ergänzt die zur Verfügung gestellten Banner automatisch um einen "Anzeige"-Hinweis. |
11.) Rechtmäßigkeit der Werbung Der Kunde sichert dem Portalbetreiber zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Banner, ihre allgemeine Sichtbarkeit, die zugehörigen Titel-/Alternativtexte sowie die bannermäßig verlinkten Websites nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Hingewiesen sei hier besonders auf das Urheberrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht. Besondere Zurückhaltung ist ferner geboten beim Bewerben jugendgefährdender Inhalte, beim Bewerben von Glücksspielen und beim Bewerben nicht frei verkäuflicher Waren. Unabhängig von der Frage, ob die Inhalte juristisch zulässig sind, untersagt der Portalbetreiber ferner das Bewerben von Domains mit rassistischen, gewaltverherrlichenden, beleidigenden oder obszönen Inhalten. Der Portalbetreiber behält sich das Recht vor, den Wunsch nach einer bestimmten Bannerwerbung zu verweigern. |
12.) Haftung des Kunden Der Portalbetreiber nimmt bei jedem neuen Bannerwerbungs-Set eine Sichtprüfung vor, um auch als juristischer Laie offensichtliche Rechtsverstöße noch vor dem Schalten einer Bannerwerbung entdecken zu können. Die Sichtprüfung durch den Portalbetreiber enthebt den Kunden jedoch nicht seiner Haftung für die von ihm auf dem XY-Portal geschaltete Werbung. Sollte der Portalbetreiber von Dritten wegen einer behaupteten Rechtsverletzung durch eine Werbeaktion eines Kunden in Anspruch genommen werden, so ist der Kunde verpflichtet, den Portalbetreiber von diesen Ansprüchen umfassend freizustellen. Der Kunde haftet ferner regressmäßig für alle Schäden, welche dem Portalbetreiber durch eine etwaige Rechtsverletzung dennoch entstehen. |
13.) Werbeunabhängigkeit Der Portalbetreiber unterscheidet streng zwischen den eigenen Links in den 41 allgemeinen Rubriken und den Links der mit "Anzeige" gekennzeichneten Werbebanner. Bei den allgemeinen Links versucht der Portalbetreiber nach bestem Wissen und Gewissen, die seiner Ansicht nach für die Allgemeinheit wichtigsten Links auszuwählen. Welche der vom Portalbetreiber akzeptierten Bannerwerbungs-Sets wie oft und in welchen Rubriken geschaltet werden, hängt hingegen allein von den Kunden des XY-Portals ab mit der einzigen Einschränkung, dass zur Wahrung der Vielfalt jeder Kunde pro Kalenderwoche maximal 28 Werbeplätze belegen darf. Das Schalten von Bannerwerbung hat weder einen positiven noch einen negativen Einfluss auf die Frage, ob Domains, auf welche schon einmal per Werbebanner verlinkt wurde, in den Kreis der allgemeinen Links aufgenommen werden. |
14.) Kosten der Werbung Kosten fallen an für die Prüfung eines neuen Bannerwerbungs-Sets (unabhängig davon, ob es vom Portalbetreiber akzeptiert wird oder nicht) und für das konkrete Schalten einer Bannerwerbung (auf Basis eines akzeptierten Bannerwerbungs-Sets). Deren Kosten richten sich erstens nach der Rubrik des XY-Portals, in welcher die Bannerwerbung gezeigt werden soll (von Kunden stark nachgefragte Rubriken sind teurer) und zweitens nach dem Schaltungszeitpunkt (je kurzfristiger, desto preiswerter – aber auch umso höher das Risiko, dass ein anderer Kunde den Werbeplatz zuvor belegt). In seinem Kundenbereich kann sich der Kunde über alle Kosten informieren. Diese werden dort als Nettopreise angezeigt, zu denen noch die gesetzliche Umsatzsteuer hinzukommt. Zusätzlich bekommt der Kunde vor Durchführung jeder Kosten verursachenden Tätigkeit noch einmal deren genaue Kosten angezeigt. |
15.) USt-Pflicht Der Portalbetreiber ist umsatzsteuerpflichtig und besitzt die im Impressum genannte USt-IdNr. Da der Webserver, auf dem das XY-Portal gehostet wird, in Deutschland steht, die Werbedienstleistung also in Deutschland erbracht wird, stellt der Portalbetreiber allen Kunden die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung (und führt sie an das für ihn zuständige deutsche Finanzamt ab), weshalb Kunden mit einem Sitz in Deutschland diesen Betrag auch problemlos bei ihrem Finanzamt als Vorsteuer geltend machen können. Kunden mit einem Sitz in der EU (aber außerhalb Deutschlands) können also nicht das Reverse-Charge-Verfahren nutzen. Kunden mit einem Sitz außerhalb Deutschlands sollten sich bei ihrem Finanzamt erkundigen, wie sie die an den Portalbetreiber gezahlte deutsche USt von einer ihrer Finanzbehörden (in Deutschland wäre es das Bundeszentralamt für Steuern) erstattet bekommen können (als Pendant zum Vorsteuerabzug bei inländischen Rechnungen). |
16.) Abrechnung Angefallene Kosten werden kalenderwochenweise elektronisch zu einer Rechnung zusammengestellt. Rechnungen werden dem Kunden in seinem Kundenbereich als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt. Auf das Vorhandensein einer neuen Rechnung wird der Kunde zusätzlich per E-Mail aufmerksam gemacht. Der Kunde stimmt dieser Art der Rechnungsstellung zu und nimmt zur Kenntnis, dass er die PDF-Datei während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist lokal bei sich speichern muss (die Aufbewahrung eines Papierausdrucks alleine reicht laut GoBD nicht aus). Der Kunde hat ab Rechnungserstellung zwei Wochen Zeit, die Rechnung zu begleichen. Hält der Kunde diese Frist nicht ein, wird er bis zum vollständigen Begleichen der Rechnung für kostenrelevante Tätigkeiten gesperrt. Zusätzlich behält sich der Portalbetreiber weitere Mahn- und Inkassomaßnahmen vor (ein nicht vollständiger fristgerechter Ausgleich hat automatisch eine verzugsbegründende Wirkung). |
17.) Erreichbarkeit Der Portalbetreiber unterhält selbst keinen Webserver, sondern lässt das XY-Portal von einem externen Dienstleister hosten. Dessen Server haben zwar eine hohe Verfügbarkeit; eine Garantie zur ständigen Erreichbarkeit des XY-Portals kann jedoch nicht gegeben werden. Sollte das XY-Portal im Zeitraum von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr insgesamt länger als 2 Stunden oder außerhalb dieses Zeitraums insgesamt länger als 1 Stunde nicht erreichbar sein, erstattet der Portalbetreiber dem Kunden die für diesen Tag geleisteten Werbezahlungen in voller Höhe zurück (in Form einer bei künftigen Rechnungen automatisch berücksichtigten Gutschrift). Geringere Zeiten der Nichterreichbarkeit rechtfertigen keine Ansprüche des Kunden. Erreichbarkeitsprüfungen und etwaige Gutschriften werden automatisch vorgenommen (durch zeitgesteuerte Jobs). |
18.) Datensicherheit Eine Garantie für den Erhalt der im XY-Portal gespeicherten Daten kann vorsichtshalber nicht gegeben werden. Der Portalbetreiber übernimmt lediglich die Sicherung der zum XY-Portal gehörenden Programmskripte, der Datenbankstrukturen und der allgemeinen Links. Bei einem (unwahrscheinlichen, aber nicht unmöglichen) Daten-Totalverlust kann der Portalbetreiber damit innerhalb weniger Tage einen Ersatzserver neu einrichten. Der Kunde hat Sorge zu tragen für eine lokale Sicherung seiner im Kundenbereich befindlichen Daten, da er sich nach einem Daten-Totalverlust im XY-Portal als Kunde wieder vollkommen neu registrieren müsste. |
19.) Haftung des Portalbetreibers Der Portalbetreiber haftet nur in den Fällen von § 309 Nr. 7 und 8 BGB. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie entgangenen Gewinn. Bei nicht korrekt auf dem XY-Portal angezeigter Werbung oder längerer Nichtverfügbarkeit des Webservers beschränkt sich die Haftung auf die (teilweise oder vollständige) Rückerstattung geleisteter Werbezahlungen (in Form einer bei künftigen Rechnungen automatisch berücksichtigten Gutschrift). |
20.) Übertragung des Portalbetriebs Der Portalbetreiber ist berechtigt, den Betrieb des XY-Portals an einen anderen Portalbetreiber zu übertragen. Kunden werden hierüber durch eine Nachricht in ihrem Kundenbereich informiert. Alle Vertragsbeziehungen zwischen Kunden und altem Portalbetreiber gehen automatisch auf den neuen Portalbetreiber über, sodass sich für die Kunden keine Unterbrechung ihrer Werbetätigkeit ergibt. |
21.) Einstellung des Portalbetriebs Der Portalbetreiber ist berechtigt, den Betrieb des XY-Portals jederzeit einzustellen. Kunden werden hierüber jedoch spätestens 4 Wochen im Voraus per E-Mail informiert. Sie haben so hinreichend Zeit, ein evtl. noch vorhandenes Guthaben für das Schalten von Bannerwerbung zu nutzen und ihre Kundendaten zur eigenen Dokumentation zu sichern. Bei Einstellung des Portalbetriebs noch vorhandene Guthaben verfallen ersatzlos und es besteht auch kein Anspruch auf eine zeitanteilige Rückerstattung der Prüfkosten von vorzeitig nicht mehr nutzbaren Bannerwerbungs-Sets. |
22.) Änderungsvorbehalt Der Portalbetreiber ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Auf eine Änderung wird der Kunde automatisch hingewiesen, sobald er sich wieder in seinen Kundenbereich einloggt. Solange er den neuen AGB nicht zugestimmt hat, kann ein Kunde keine rechts- oder kostenrelevanten Tätigkeiten mehr durchführen. |
23.) Rechtsstreitigkeiten Gerichtsstand ist Aachen und anwendbar das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Portalbetreiber ist verpflichtet, die Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung zu verwenden (»HIER«, externer Link). Dort ist er unter dem Händlernamen "Udo Fritsch IT" registriert. Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitbeilegungsstellen finden Sie »HIER« (externer Link). |
24.) Salvatorische Klausel Sollten Teile dieser AGB unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, bleiben alle übrigen Regelungen hiervon unberührt. Unwirksame Teile sind durch Regelungen zu ersetzen, welche dem Zweck der unwirksamen Teile am nächsten kommen, Lücken sind nach gleichem Maßstab zu schließen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden gelten selbst bei Kenntnis durch den Portalbetreiber nur dann, wenn dieser deren Geltung schriftlich zugestimmt hat. |
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