Rechtliche Bedenken gegen einen allgemeinen Link melden (Vorbemerkungen) |
Um unnötige Korrespondenz zu vermeiden, lesen Sie sich bitte zunächst diese Seite durch: |
Unsere Pflichten Selbstverständlich verlinken wir nicht vorsätzlich auf Domains mit strafbarem Inhalt. Wir haben unsere allgemeinen Links zum Zeitpunkt der Verlinkung und die Links unserer Werbekunden zum Zeitpunkt ihrer Freischaltung geprüft und als rechtlich unbedenklich eingestuft. Sollten wir hierbei etwas juristisch Wichtiges übersehen haben oder sollte sich bei den Linkzielen seit unserer Prüfung etwas juristisch Wichtiges geändert haben, sind wir für entsprechende Hinweise dankbar und werden den Link baldmöglichst entfernen. Unsere Pflicht zur Linkentfernung beschränkt sich allerdings auf 'offenkundig strafbare Inhalte'. |
Rechtshoheit In allen anderen Fällen ist die Justiz dafür zuständig, zu entscheiden, ob eine Domain einen strafbaren Inhalt hat oder nicht. Die Justiz kann den Domain-Inhaber zu einer Änderung des Inhalts verurteilen, ihm bei einer 'de'-Domain die Rechte an der Domain entziehen oder bei einer Nicht-'de'-Domain deren IP-Adresse durch die in Deutschland tätigen Internetanbieter sperren lassen. Es ist nicht unsere Aufgabe, das Amt eines Richters auszuüben und wir werden uns richterliche Befugnisse auch nicht anmaßen. Wir sind jedoch gerne bereit, einen Link auch schon vor einem richterlichen Urteil bis auf weiteres zu entfernen, sofern Sie uns nachweisen, dass ein Gerichtsverfahren eröffnet wurde mit einem der vorgenannten Ziele. |
Meinungsfreiheit Artikel 5 unseres Grundgesetzes gewährt jedem 'das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten', sodass es selbst für die Justiz hohe Hürden gibt, gegen den Inhaber einer Domain einzuschreiten. Noch schwerer ist es natürlich für einen juristischen Laien wie den Portalbetreiber, die Legalität oder Illegalität eines Domain-Inhalts korrekt zu beurteilen. Wir raten deshalb dazu, sich an Rosa Luxemburgs berühmtem Satz zu orientieren und die Freiheit des Andersdenkenden als Grundlage der eigenen Meinungsfreiheit zu begreifen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung erstreckt sich schließlich auch auf die Inhalte und Inhaber von Domains. |
Information vs. Werbung In Nachrichtensendungen werden Lottozahlen bekanntlich genannt, ohne auf die Gefahren des Glücksspiels hinzuweisen. Dies ist deshalb legal, weil es sich um eine 'Information' handelt, die wertfrei zur Kenntnis nimmt, dass Lottozahlen für viele Menschen wichtig sind und es daher verdienen, in einer Nachrichtensendung genannt zu werden. Bei einer 'Werbung' hingegen dürften Hinweise wie 'Teilnahme ab 18' und 'Glücksspiel kann süchtig machen' nicht fehlen. In diesem Sinne sind unsere allgemeinen Links als Information einzustufen und die Werbelinks (für deren Rechtmäßigkeit der jeweilige Werbekunde haftet) als Werbung. |
Linkziele Bei unseren allgemeinen Links versuchen wir nach bestem Wissen und Gewissen, die für die Allgemeinheit wichtigsten Links auszuwählen (unabhängig von persönlicher Sympathie oder Antipathie) und dabei die Vielfalt des Internets zumindest anzudeuten. Bei den Werbelinks entscheidet allein die Zahlungsbereitschaft der Werbekunden darüber, welche Werbung wann, wo und wie oft zu sehen ist. Dass die Werbebanner (einschl. Titel-/Alternativtext) auf unserer Domain gespeichert und von dort aus angezeigt werden, soll lediglich nachträgliche Manipulationen durch den Kunden verhindern und bedeutet nicht, dass wir uns mit dieser Werbung inhaltlich identifizieren. |
Weiter Falls Sie weiterhin rechtliche Bedenken gegen einen allgemeinen Link melden möchten, klicken Sie bitte auf nachfolgende OK-Schaltfläche. Alternativ können Sie zur vorherigen Seite zurückwechseln, indem Sie die 'ESC'-Taste drücken oder »HIER« klicken. |
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